Eine Bestandsaufnahme zeigt, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Rezeption des § 14 SGB IX mittlerweile eine gefestigte Verankerung der Norm in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis diagnostiziert werden kann. Richtungsweisend hierfür war vor allem die höchstrichterliche Rechtsprechung. Ausgehend hiervon werden im Folgenden die relevanten Konstellationen aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-11 |
Seiten 452 - 461
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