Gegen einige Verwaltungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger – wie beispielsweise die Nullanpassung der Renten im Jahr 2004 – legen Millionen Rentnerinnen und Rentner Widerspruch ein. Die abschließende Bescheidung dieser Widersprüche erfolgt in der Regel nach höchstrichterlicher Klärung und ist mit erheblichen Verwaltungs- und Portokosten verbunden. Eine effiziente und zugleich den Rechtsschutzinteressen der Betroffenen gerecht werdende Lösung lässt sich über die öffentliche Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung erreichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-16 |
Seiten 211 - 215
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