Der Gesetzgeber wollte durch die grundlegenden Reformen des Jahres 2005 das Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe beseitigen. Er hat sich jedoch nicht für eine einheitliche Mindestsicherung für alle Bürgerinnen und Bürger entschieden, sondern zwei getrennte Systeme geschaffen, nämlich die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII. Der folgende Beitrag zeigt die Bemühungen der Rechtsprechung auf, die beiden Systeme trotz bestehender Differenzen aneinander anzugleichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-10 |
Seiten 631 - 635
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