Der Beitrag befasst sich kritisch mit dem Urteil des BSG zur Rentenversicherungspflicht von GmbHGeschäftsführern einer Ein-Mann-GmbH. Er geht auf die tief greifenden dogmatischen Fragestellungen ein, die sich im Zusammenhang mit der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit gem. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI stellen. Zwei Problemkreise überlappen sich: zum einen die beitragsstabilisierende Rechtsprechung des BSG und zum anderen der missglückt formulierte Tatbestand dieser Norm. Die Verfasser sind der Ansicht, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI in Bezug auf die juristische Person
der GmbH zu prüfen sind. Darüber hinaus bedarf es einer verfassungskonformen engen Auslegung dieser ohnehin reformbedürftigen Norm. Der Beitrag endet mit einem Gesetzgebungsvorschlag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 385 - 397
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