Der Aufsatz geht der Frage nach, ab welchem Zeitpunkt die behördliche Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt, im Neunten Sozialgesetzbuch wird sie nicht explizit beantwortet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-06 |
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