Der Gesetzgeber hat bis Ende dieses Jahres wesentliche Änderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorzunehmen. Während er das dringende Problem der Neuorganisation der SGB II-Leistungsträger durch eine Ergänzung des Grundgesetzes um einen neuen Art. 91e GG bereits gelöst hat, ist die Aufgabe der Neubemessung der Regelleistungen noch ungelöst. Im Rahmen dieses weiteren Gesetzgebungsverfahrens sollte der Gesetzgeber auch die Verfassungsmäßigkeit und europarechtliche Konformität der schärferen Sanktionen für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren in § 31 Abs. 5 SGB II überprüfen. Eine Reform dieser Vorschrift ist nach dem Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 sowie dem Inkrafttreten der Grundrechtecharta der EU und der EuGH Entscheidung Kücükdeveci dringend geboten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-12 |
Seiten 557 - 564
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