Die französische Sozialgerichtsbarkeit wurde im Zuge der Einrichtung der sécurité sociale im Jahre 1945 geschaffen. Sie ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Platz der Sozialgerichte, ihre Bedeutung und ihre Besonderheiten sind vor diesem Hintergrund zu sehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-10 |
Seiten 73 - 77
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