Die Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, also die Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit umgestaltet werden sollen oder ob dies zumindest in Teilbereichen ermöglicht werden soll, wird seit 2004 konkret diskutiert. Entgegen der Annahme von Politik und Justizverwaltung zwingt das einzige im Ansatz überzeugende Argument für eine Zusammenlegung, nämlich die Frage der Versetzungsmöglichkeiten von Richtern zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten, bei näherer Betrachtung nicht zur Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten und damit zur Auflösung einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
Seiten 589 - 594
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: