Die Pflicht zur Veröffentlichung von Prüfergebnissen tangiert die Grundrechte des Eigentums und der Berufsfreiheit. Bislang ist in der Rechtsprechung keine einheitliche Linie feststellbar, so dass es geboten erscheint, die verfassungsrechtlichen Aspekte betreffend § 115 Abs. 1a SGB XI einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-04 |
Seiten 80 - 83
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