Das BSG hat mit Urteil vom 22. September 2009 – B 4 AS 8/09 R – klargestellt, dass sich der SGB II-Regelsatz zumindest bis 30. Juni 2008 nach der EVS 1998 bemisst. Nachdem sich nunmehr das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Auffassung des BSG angeschlossen hat, dürfte sich der Streit um die Höhe der Warmwasserpauschale erledigt haben. Er verdeutlicht jedoch, dass die Anteile der Regelsätze in SGB II und SGB XII voneinander abweichen. Im Zuge der vom BVerfG geforderten Neuregelungen ist die unterschiedliche Anpassungssystematik zu beseitigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-09 |
Seiten 331 - 336
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: