Der Beitrag greift die – geplanten – Neuregelungen rund um (neue) Beteiligungsrechte der Länder auf, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bedarfsplanung im ambulanten Sektor finden. Hier wird neben den gesetzlichen Regelungen insbesondere die Frage beleuchtet, welcher Sinn sich hinter den Regelungen verbirgt. Die unterschiedlichen Beteiligungsformen werden unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten betrachtet. Schließlich befasst sich der Beitrag auch mit der Frage, welchen (praktischen) Vorteil eine Beteiligung der Länder gegenüber dem – und hier kann man unterschiedlicher Auffassung sein: bewährten – System einer Auseinandersetzung ausschließlich zwischen den Leistungserbringern und Kostenträgern zeitigen soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-10 |
Seiten 557 - 665
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