Schon seit längerem haben die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG die Aufmerksamkeit auf die öffentlich-rechtlichen Wurzeln des Betreuungs- bzw. früheren Vormundschaftsrechts für Volljährige sowie auf allfällige Erfordernisse seiner erneuten Strukturreform gelenkt. Es geht im Widerspruch zur diesbezüglichen Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung um nichts weniger als um die Weiterentwicklung seines Grundverständnisses als Materie des Sozialgesetzbuchs, die im Zentrum der kommunalen Sozialpolitik steht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-04 |
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