Das Phänomen kumulativer Belastungen durch verschiedene Grundrechtseingriffe bei einer Mehrzahl staatlicher Maßnahmen ist in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und der Fachgerichte bisher nur wenig beachtet worden. Das durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vermittelte Gebot einer Effektuierung des grundrechtlichen Freiheitsschutzes zwingt jedoch zu einer Erfassung der „wahren“ Belastungssituation. Hierzu muss das traditionelle Verständnis des Eingriffsbegriffs mit seiner „punktuellen“ Stoßrichtung für eine ganzheitliche Sicht geöffnet werden. Inmitten der Auseinandersetzung um Belastungsobergrenzen für Rentenbezieher im Sozialversicherungsrecht könnte das BVerfG nun die Konturen eines solchen „additiven“ Grundrechtseingriffs festlegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
Seiten 121 - 125
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