§ 2c Abs. 1 S. 2 BEEG
Eine als sonstiger Bezug im Bemessungszeitraum zugeflossene Lohn- oder Gehaltsnachzahlung ist nicht in die Bemessung des Elterngelds einzubeziehen.
Urteil des 10. Senats des BSG v. 27.6.2019 – B 10 EG 2/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:270619UB10EG218R0 –
Anmerkung von Stefan Gerlach, Schönberg/Holstein
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: