Haben Leistungsberechtigte nach dem SGB II, die rechtswidrig in Ein-Euro-Jobs eingesetzt worden sind, deswegen irgendwelche Ansprüche? In insgesamt drei Entscheidungen haben sich der 4. und der 14. Senat im Jahr 2011 mit dieser Frage befasst. Dieser Beitrag unterzieht die BSG-Entscheidungen einer kritischen Betrachtung. Der erste Teil befasst sich mit den Rechtsbeziehungen bei rechtmäßigen Arbeitsgelegenheiten, Anspruchsgrundlage und Anspruchsgegner für einen solchen Erstattungsanspruch. Im zweiten Teil werden der Wegfall des Rechtsgrundes für erbrachte Arbeitsleistungen und der Anspruchsumfang diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-01 |
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