Der Beitrag verdeutlicht, wie schwierig es ist, Maßstäbe evidenzbasierter Medizin in eine für die Instanzgerichte praktikable Form zu bringen. Ein neu austariertes Verhältnis zwischen Revisions- und Tatsacheninstanz und spezifische Richtlinien des G-BA würden den Bedürfnissen der instanzgerichtlichen Praxis entgegenkommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-04 |
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