Die bestmögliche Qualität ärztlicher Tätigkeit ist eine selbstverständliche Voraussetzung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung; dementsprechend stellt der Staat traditionell diesbezügliche Anforderungen in berufsrechtlichen Regelungen der Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung von Ärzten auf. Mit den Änderungen im berufsrechtlichen Weiterbildungsrecht erscheint das Problem der Beschränkungen ärztlicher Tätigkeit durch das Vertragsarztrecht in einem anderen, neuen Licht. Dieser Frage wird am Beispiel der MRT-Diagnostik durch Orthopäden bzw. („Voll-“)Radiologen nachgegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-01-12 |
Seiten 1 - 7
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