Die frühe Nutzenbewertung gem. § 35a SGB V wurde durch das AMNOG in das SGB V aufgenommen und dient dem Zweck hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel zu wirtschaftlichen Preisen verfügbar zu machen. Durch das AMVSG wurde das System der frühen Nutzenbewertung nunmehr weiterentwickelt. Durch die aktuelle Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg wird das System der frühen Nutzenbewertung jedoch fälschlicherweise in Frage gestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-03 |
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