Viele Menschen klagen in ihrem gesamten Leben nie vor einem Sozialgericht, andere vielleicht einmal anlässlich einer erheblichen Änderung ihrer Lebenssituation (Verlust des Arbeitsplatzes, schwerer Unfall, Übergang in Rente), manche aber klagen öfter oder gar häufig. Die Ursachen für die Entschlüsse zur mehrfachen oder vielfachen Klage sollen hier nicht erörtert werden. Falls aber mehrere sozialrechtliche Klagen gleichzeitig anhängig sind, besteht ein besonderer Handlungsbedarf. Denn alle geltend gemachten Ansprüche beziehen sich einerseits eigentlich immer nur auf finanzielle Leistungen aus öffentlichen Kassen und sollen der Deckung des Lebensunterhalts oder eines Sonderbedarfs dienen, andererseits beruhen sie meistens in gleicher oder ähnlicher Weise auf den gesundheitlichen, beruflichen und lebensgeschichtlichen Verhältnissen des Klägers. Schließlich ist der Sachverhalt, dessen rechtliche Relevanz erst mit der Zeit deutlich werden kann, oft auf mehrere Aktenstücke und mehrere Gerichtsverfahren verteilt. Rechtspraktisch zeigt sich dies in einer Vielzahl von Anrechnungs- und Erstattungsvorschriften (z. B. §§ 102 ff. SGB X, 93 SGB VI).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-11 |
Seiten 345 - 347
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