Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BGBl. I 2012, 1577 ff.) ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde das Mediationsgesetz verabschiedet. Zugleich wurde mit Neufassung des § 278 Abs. 5 ZPO das sog. erweiterte Güterichtermodell eingeführt und damit bundesweit und gerichtszweigübergreifend die Möglichkeit für die gerichtsinterne Mediation geschaffen. Die ausdrückliche Nennung der Mediation in dieser Vorschrift gibt der bisher im Rahmen von Modellprojekten erprobten gerichtinternen Mediation zwar eine Rechtsgrundlage, führt in der praktischen Umsetzung jedoch zu einigen Problemen und Fragestellungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-27 |
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