§ 151 SGG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 133 BGB
Zur Auslegung eines ein Berichtigungsbegehren enthaltenden Schriftsatzes als Berufung.
Beschluss des 11. Senats des BSG vom 28. 11. 2007 – B 11a/7a AL 34/07 B –
Anmerkung von Jörg Littmann, RiLSG Schleswig-Holstein, Schleswig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-10 |
Seiten 675 - 678
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