§§ 65a, 151 SGG
Durch Übermittlung einer PDF-Datei in das elektronische Gerichtspostfach eines Gerichts ohne elektronische Signatur werden weder die besonderen Anforderungen an die elektronische Form noch – durch den Ausdruck der PDF-Datei – die Schriftform für die Einlegung eines Rechtsmittels gewahrt.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 12.10.2016 – B 4 AS 1/16 R
Anmerkung von Dr. Henning Müller, Darmstadt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-06 |
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