§§ 183, 197a SGG; § 56 SGB I
Eine Kostenprivilegierung im Sozialgerichtsprozess als Sonderrechtsnachfolger setzt voraus, dass fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen Streitgegenstand sind.
Beschluss des 2. Senats des BSG vom 27.10.2016 – B 2 U 45/16 B –
Anmerkung von Dr. Tilman Breitkreuz, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.10.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-10 |
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