§ 51 Abs. 1, § 100 SGG; § 17 Abs. 2 GVG; §§ 37, 69 SGB V; § 826 BGB
Für die Klage einer Krankenkasse gegen einen Dritten auf Schadensersatz wegen des Vorwurfs einer gemeinschaftlich mit dem Leistungserbringer zu Lasten der Krankenkasse begangenen Straftat ist der Sozialrechtsweg eröffnet.
Beschluss des 3. Senats des BSG vom 30.9.2015 – B 3 KR 22/15
B – Anmerkung von Dr. Axel Kunte, Bremen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-06 |
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