§§ 117, 118, 128 Abs. 1 SGG
Stützt das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung auf den persönlichen Eindruck von einem Beteiligten, darf sich das Berufungsgericht nicht ohne dessen erneute Anhörung über die Glaubwürdigkeitsbeurteilung der Vorinstanz hinwegsetzen.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 28. 11. 2007 – B 11a/7a AL 14/07 R –
Anmerkung von Richter am LSG a. D. Dr. Thomas Kunze, Düsseldorf
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.12.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-10 |
Seiten 744 - 747
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