§§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 264 SGB V
Während des Bezugs laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung nach dem SGB XII bestand das befristet eingeräumte Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 9 Abs 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V nicht.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 13. 6. 2007 – B 12 KR 29/06 R –
Anmerkung von Rechtsanwalt Roger Hohmann, Ministerialrat a. D., Eppstein
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-17 |
Seiten 177 - 181
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: