Erstmalig hat das BSG über den Unfallversicherungsschutz von Studierenden bei der Teilnahme an Angeboten des allgemeinen Hochschulsports urteilen müssen. Der Beitrag führt in die Problematik ein, beleuchtet die Bedeutung der insgesamt drei Urteile vom 4.12.2014 (Az.: B 2 U 10/13 R – abgedruckt in diesem Heft S. 110 ff., B 2 U 13/13 R, B 2 U 14/13 R) und zeigt gleichzeitig einige sich daraus ergebende Folgeprobleme auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-11 |
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