Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Rechtsstellung von unbemittelten Rechtsuchenden auf Gewährung von Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten konkretisiert und gestärkt. Zugleich sind die gebührenrechtlichen Konsequenzen einer anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nicht geklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-06 |
Seiten 263 - 270
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