Die Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten und das EU-Recht zur Koordinierung der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind grundsätzlich voneinander getrennte Rechtskreise. Gleichwohl gibt es Verbindungen zwischen ihnen, insbesondere auch im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich. Für die Interpretation des EU-Rechtes ist insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von Bedeutung; die Interpretation der Sozialversicherungsabkommen folgt dagegen den allgemeinen Regeln der Interpretation völkerrechtlicher Abkommen. Sowohl die Sozialversicherungsabkommen als auch das EU-Recht werden angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung weiter an Bedeutung gewinnen. Der Beitrag beschließt damit Teil I, der in SGb 2013, S. 453 ff. abgedruckt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: