Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG; § 7 SGB II a. F.; § 21 SGB XII, § 23 SGB XII a. F.; §§ 2, 5 FreizügG/EU
Von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossene erwerbs fähige EU-Ausländer haben Zugang zu Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII, soweit sie nicht auch hiervon ausgeschlossen sind.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 30.8.2017 B 14 AS 31/16 R ECLI : DE : BSG : 2017 : 300817 UB- 4AS3116RO
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Berlin
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