§§ 16a, 17 SGB II; § 39 SGB I; § 54 Abs. 2 SGG
Ein Jobcenter handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn es für den Zugang zur entgeltlichen Schuldnerberatung auch von Volljuristen eine zusätzliche Beratungsausbildung oder die Zusatzqualifikation „Schuldnerberatung“ fordert.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 10.8.2016 – B 14 AS 23/15 R – ECLI:DE:BSG:2016:100816UB14AS2315R0
– Anmerkung von Dr. Thomas Harks, Halle
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-04 |
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