§§ 7, 22, 31 SGB II
Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip“ und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder rechtfertigen.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 23.5.2013 – B 4 AS 67/12 R –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-04 |
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