Von 1974 bis 1999 hatten zwei der insgesamt fünf Obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik ihren Sitz in Kassel: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und das Bundessozialgericht (BSG), also die beiden höchsten Gerichte für Streitigkeiten aus „verwandten“ Rechtsgebieten, dem Arbeits- und Sozialrecht. Kurz vor der Jahrtausendwende 1999/2000 zog das BAG von Kassel in die Hauptstadt des Freistaats Thüringen in Erfurt um. Enge Kontakte zwischen Richtern, Beamten und Angestellten beider Gerichte sind geblieben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: