Trotz eines recht großzügigen Gestaltungsspielraums hat der Sozialrecht gestaltende und häufig von Sparzwängen geplagte Gesetzgeber keinen „Freibrief“ für eine beliebige Kumulation von belastenden gesetzlichen Maßnahmen. Solche „Belastungskumulationen“ durch verschiedene zeitgleich wirkende Einzelmaßnahmen sind allerdings bisher von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) nur am Rande gestreift worden. Infolge dessen sind die Konturen von solchen sogenannten „additiven“ Grundrechtseingriffen sowohl hinsichtlich ihrer spezifischen Voraussetzungen als auch ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung weitgehend unklar. Eine schärfere Konturierung dieses „neuartigen“ Eingriffstyps ist aber zur Wahrung eines umfassenden Grundrechtsschutzes der Betroffenen geboten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-04 |
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