Eine Klageänderung in der Berufungsinstanz ist nicht selten. Für die Zulässigkeit einer solchen hat das BSG aber vor längerer Zeit in verschiedenen Entscheidungen sehr strenge Maßstäbe entwickelt. Diese sollen hinterfragt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-02 |
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