§ 27 Abs. 1 SGB V
Versicherte ohne Brustanlage haben keinen Anspruch auf Brustvergrößerung, auch wenn Versicherten nach einer Brustamputation eine Brustrekonstruktion zusteht.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 8.3.2016 – B 1 KR 35/15 R
Anmerkung von Ulrich Knispel, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.11.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-04 |
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