§ 137f SGB V
Die Festlegung einer Mindestpatientenzahl als Voraussetzung der Teilnahme von Ärzten im Rahmen eines Disease-Management-Programms (hier: Diabetes mellitus Typ II) ist nur zulässig, wenn ein Zusammenhang zwischen Patientenzahl und Qualität nach wissenschaftlichen Maßstäben wahrscheinlich ist.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 29.11.2017 – B 6 KA 32/16 R – ECLI:DE:BSG:2017:291117 UB6KA3216RO –
Anmerkung von Dr. Heike Thomae, Dortmund
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.08.10 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-03 |
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