§§ 71 f., 85, 89, 141 SGB V; § 54 SGG
Zur Auslegung der Anpassungsregelung im „Rahmen-Gesamtvertrag für die kassenärztliche Versorgung von Anspruchberechtigten der Orts-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“ vom 14. 12. 1990 (Fortführung von BSG vom 5. 2. 2003 – B 6 KA 6/02 R = SozR 4-2500 § 83 Nr 1).
Urteil des 6. Senats des BSG vom 29. 11. 2006 – B 6 KA 4/06 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Plagemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht in Frankfurt am Main, Honorarprofessor an der Universität Mainz
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.12.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-10 |
Seiten 753 - 759
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