§§ 44, 46 S. 1 Nr. 2 SGB V
Ein Versicherter hat nach dem bis 22.7.2015 geltenden Recht Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag eines rechtzeitig erfolgten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts, wenn er alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare zur ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit getan hat, die Feststellung aber wegen der nichtmedizinisch begründeten Fehlvorstellung des Vertragsarztes unterblieben ist, die Arbeitsunfähigkeit könne krankengeldunschädlich auch noch rückwirkend im Nachhinein attestiert werden (Fortentwicklung und Teilaufgabe von BSG vom 16.12.2014 – B 1 KR 37/14 R = BSGE 118, 52 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 7).
Urteil des 3. Senats des BSG vom 11.5.2017 – B 3 KR 22/15 R – ECLI:DE:BSG:2017:110517UB3KR2215R0 –
Anmerkung von Andreas Sonnhoff, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-04 |
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