§ 8 Abs. 9 KHEntgG; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12, 14, 74 Abs. 1 GG
Der nach dem GKV-WSG bei gesetzlich versicherten Patienten vorzunehmende Abschlag in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags für stationäre Krankenhausbehandlung mit einer Entlassung nach dem 30. 6. 2007 ist verfassungsgemäß.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 20. 4. 2010 – B 1 KR 19/09 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Dagmar Felix, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-04 |
Seiten 95 - 102
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