§ 275 Abs. 1c SGB V; § 17 b KHFG; § 7 KHEntgG; § 2 Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2007
1. Das Überprüfungsrecht der Krankenkassen auf sachlichrechnerische Richtigkeit dient dazu, die Einhaltung der Abrechnungs- und Informationspflichten der Krankenhäuser zu überwachen, und unterliegt einem eigenen Prüfregime.
2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot verbietet es, Überprüfungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser über die allgemeinen gesetzlichen Rahmenvorgaben hinaus zeitlich einzuschränken.
3. Rechnet ein Krankenhaus zwei Krankenhausaufenthalte getrennt ab, obwohl sie zu einem Fall zusammenzuführen sind, ist der Vergütungsanspruch mangels sachlich-rechnerischer Richtigkeit nicht fällig.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 28.3.2017 – B 1 KR 3/13 R – ECLI:DE:BSG:2017:280317UB1KR316R0
Anmerkung von Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorf
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-04 |
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