§ 18 Abs. 1, §§ 2 Abs. 1, 1a SGB V
1. Verlaufsbeobachtungen anhand von operierten 126 Menschen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle, können geeignete Indizien sein, um das Bestehen von mehr als bloß ganz entfernt liegenden Aussichten auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf durch eine Therapie nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu begründen.
2. Der Erhalt der Sehfähigkeit für 18 bis 24 Monate genügt als positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf für eine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 2.9.2014 – B 1 KR 4/13 R –
mit Anmerkung von Dr. Sonja Reimer, Gießen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-11 |
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