§ 62 SGB V; § 7 EStG
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind die zur Erzielung von Einnahmen erforderlichen Aufwendungen einschließlich steuerlich berücksichtigungsfähiger Absetzung für Abnutzung nach dem Jährlichkeitsprinzip zu berücksichtigen.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 19. 9. 2007 – B 1 KR 7/07 R –
Anmerkung von RLSG Dr. Mathias Ulmer, LSG Sachsen-Anhalt, Halle
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-10 |
Seiten 361 - 367
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