§§ 1, 2, 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KSVG
Selbstständige Kameraleute im Bereich der elektronischen Berichterstattung und in der Film- und Videoproduktion sind erwerbsmäßig tätige Künstler bzw. Publizisten, wenn sie einen künstlerischen oder publizistischen Beitrag zu einem Gesamtwerk leisten.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 29.11.2016 – B 3 KS 2/15 R – Anmerkung von Andri Jürgensen, Kiel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-08 |
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