Trotz mehrerer Urteile des BSG wirft § 21 Abs. 4 SGB II in der Praxis zahlreiche Probleme auf. Nachfolgend werden die Voraussetzungen aufgezeigt, die schon geklärt sind, um sich anschließend den offenen Fragestellungen zuzuwenden, zu denen die Rechtsprechung des BSG auch nicht ganz einheitlich zu sein scheint.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-28 |
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