Der im letzten Heft der SGb (SGb 2018, 585 ff.) abgedruckte gleichnamige Teil I des Beitrags hat einen Überblick über die Prüfungspraxis des Bundesrechnungshofes im Bereich der Sozialversicherung gegeben (s. I.), die einfachgesetzlichen Grundlagen für eine Prüfung der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger dargestellt (§ 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG) (s. II.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Prüfungsbefugnissen des Bundesrechnungshofes im Bereich der mittelbaren Landesverwaltung geschildert (s. III.). Der zweite Teil des Beitrags zeigt, dass die einfachgesetzliche Ermächtigung des Bundesrechnungshofes zur Prüfung der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger in § 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG unvereinbar ist mit Art. 114 Abs. 2 GG und der grundgesetzlichen Kompetenzordnung. Die Verfassungswidrigkeit des § 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG bestand bereits vor der Neufassung des Art. 114 Abs. 2 GG im Jahr 2017 (s. IV.). Auch mit dem neu gefassten Art. 114 Abs. 2 GG ist § 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG unvereinbar (s. V.). § 55 HGrG bietet daher keine Ermächtigungsgrundlage für eine Prüfung landesunmittelbarer Sozialversicherungsträger durch den Bundesrechnungshof.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-05 |
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