In der gesetzlichen Unfallversicherung werden psychische Erkrankungen bislang offenbar lediglich im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen anerkannt. Eine Listen-Berufskrankheit existiert nicht. Der einzige bekannte Versuch, eine psychische Erkrankung wie eine Berufskrankheit anzuerkennen, war erfolglos. Damit gelangen derzeit sog. kumulative Traumata nicht zur Anerkennung als oder wie eine Berufskrankheit. Solchen Zustand zu überwinden, soll dieser Beitrag dienen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-08 |
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