Die meisten der rechtlichen Kriterien von Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung werden in der Praxis von den Arbeitsagenturen bzw. Arbeitsgemeinschaften nicht ausreichend geprüft bzw. eingehalten: Das gilt für die individuelle Erforderlichkeit des Einsatzes dieses Instruments zur Eingliederung in reguläre Arbeit - dafür fehlt es oft schon an der für den Regelfall verlangten Eingliederungsvereinbarung. Das gilt auch für die Nachrangigkeit dieses Instruments im Katalog der Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II, weiterhin für das Zusätzlichkeits-Kriterium, für das Bestimmtheitsgebot sowie für das Verbot der Vollschichtigkeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 581 - 589
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