§§ 97 ff., 103 SGB III a. F.; §§ 6, 14, 33, 102 SGB IX
Die Gestellung eines Gebärdensprachdolmetschers im ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht eines behinderten Menschen fällt als sonstige Hilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 4.6.2013 – B 11 AL 8/12 R
Anmerkung von Bernd Götze, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-03 |
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