§§ 6, 8 AAÜG; § 14 SGB IV; §§ 103, 128 SGG; § 287 ZPO
Ist die Zahlung von Arbeitsentgelt i. S. des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes nur glaubhaft gemacht, kommt eine Schätzung der Höhe nicht in Betracht.
Urteil des 5. Senats des BSG vom 15.12.2016 – B 5 RS 4/16 R – ECLI:DE:BSG:2016:151216UB5RS416R0
Anmerkung von Dr. Michael Böck, Erfurt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-05 |
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